Vorstellung der Vereinigung


Plattform für einen kollegialen Austausch

Die Gründung der Kanzler*innenvereinigung geht auf die frühen Nachkriegsjahre zurück. Inzwischen sind nahezu alle deutschen staatlichen Universitäten Mitglied der Vereinigung. Sie versteht sich zum einen als Interessenvertretung der Kanzler*innen auf Bundesebene und zum anderen als Plattform für den kollegialen Austausch. Ebenso wie die Anzahl der Mitglieder hat sich das Themenspektrum der Vereinigung stark erweitert. Von der Diskussion rein rechtlicher Fragen stehen – beflügelt durch die Autonomie der Hochschulen – heute oftmals strategische Themen im Mittelpunkt der gemeinsamen Diskussionen. 

 

Wissenschaftsmanagement meets Verwaltung

Universitätsverwaltung bedeutet heute weniger Verwalten im klassischen Sinne, sondern ist vielmehr Wissenschaftsmanagement. In der täglichen Umsetzung bedeutet dies, dass die Kanzler*innen die Aufgabe haben, ein Umfeld für die wissenschaftlichen Einrichtungen zu schaffen, durch das sie in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden. Aus der Gleichzeitigkeit vom Gewähren maximaler Freiräume für Forscher*innen auf der einen Seite und dem Vorgeben klarer Organisationsstrukturen, Abläufe und Verfahren zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit der Universität auf der anderen Seite entsteht ein stetes Spannungsfeld, in dem sich die Kanzler*innen bewegen. Verwaltung in diesem Sinne ist eine Unterstützungsleistung für die Wissenschaft. Sie umfasst inneruniversitäre Bereiche wie Finanzen, Personal und Liegenschaften ebenso wie Qualitäts- und Organisationsentwicklung, aber auch die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen, die Kooperation mit nicht wissenschaftlichen Einrichtungen und das Schnittstellenmanagement mit den Wissenschaftsministerien gehören zu den Aufgaben der Kanzler*innen.

 

Wissensaustausch

Einhergehend mit der Komplexität des Amtes der Universitätskanzler*innen gewinnt der kollegiale Austausch auf der Ebene der Kanzler*innenvereinigung an Bedeutung. So haben sich verschiedene Arbeitskreise etabliert, die ebenso Grundsatzthemen der Hochschuladministration wie aktuelle politische Problemstellungen bearbeiten.

 

Kooperationen

Neben der Förderung des Austauschs und der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen ist die Interessenvertretung eine weitere Säule der Kanzler*innenvereinigung. Dazu pflegt der Vorsitz der Vereinigung Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie mit nationalen Wissenschaftsorganisationen wie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Wissenschaftsrat (WR), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem Deutschen Hochschulverband (DHV).

 


Die Struktur der Vereinigung

Um dem Anspruch der Interessenvertretung aller Universitätskanzler*innen Deutschlands gerecht zu werden, ist ein von allen getragenes Commitment Voraussetzung. Die Verständigung über ein gemeinsames Vorgehen erfolgt über den Sprecherkreis. Diesem gehören der bzw. die Vorsitzende der Vereinigung (Bundessprecher*in), seine bzw. ihre Vertreter*innen (Sprecherteam) und die Landessprecher*innen an. Der Sprecherkreis tagt fünfmal im Jahr und steht darüber hinaus im ständigen Austausch.

 

Der Sprecherkreis befasst sich mit übergeordneten Fragen der Universitätsentwicklung und koordiniert darüber hinaus die Aktivitäten der Arbeitskreise. Die Arbeitskreise, in denen sich Kanzler*innen engagieren, werden vom Sprecherkreis zur Bearbeitung aktueller Themen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich eingesetzt.