Die Gründung der Kanzler*innenvereinigung als Vorgängerorganisation des Vereins geht auf die frühen Nachkriegsjahre zurück. Zuletzt nahezu alle deutschen staatlichen Universitäten Mitglied der Vereinigung und jetzt im Verein. Der Verein versteht sich zum einen als Interessenvertretung der Kanzler*innen auf Bundesebene und zum anderen als Plattform für den kollegialen Austausch. Ebenso wie die Anzahl der Mitglieder hat sich das Themenspektrum stark erweitert. Von der Diskussion rein rechtlicher Fragen stehen – beflügelt durch die Autonomie der Hochschulen – heute oftmals strategische Themen im Mittelpunkt der gemeinsamen Diskussionen.
Universitätsverwaltung bedeutet heute weniger Verwalten im klassischen Sinne, sondern ist vielmehr Wissenschaftsmanagement. In der täglichen Umsetzung bedeutet dies, dass die Kanzler*innen die Aufgabe haben, ein Umfeld für die wissenschaftlichen Einrichtungen zu schaffen, durch das sie in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden. Aus der Gleichzeitigkeit vom Gewähren maximaler Freiräume für Forscher*innen auf der einen Seite und dem Vorgeben klarer Organisationsstrukturen, Abläufe und Verfahren zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit der Universität auf der anderen Seite entsteht ein stetes Spannungsfeld, in dem sich die Kanzler*innen bewegen. Verwaltung in diesem Sinne ist eine Unterstützungsleistung für die Wissenschaft. Sie umfasst inneruniversitäre Bereiche wie Finanzen, Personal und Liegenschaften ebenso wie Qualitäts- und Organisationsentwicklung, aber auch die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen, die Kooperation mit nicht wissenschaftlichen Einrichtungen und das Schnittstellenmanagement mit den Wissenschaftsministerien gehören zu den Aufgaben der Kanzler*innen.
Einhergehend mit der Komplexität des Amtes der Universitätskanzler*innen gewinnt der kollegiale Austausch auf der Ebene des Kanzler*innenvereins an Bedeutung. So haben sich verschiedene Arbeitskreise etabliert, die ebenso Grundsatzthemen der Hochschuladministration wie aktuelle politische Problemstellungen bearbeiten.
Neben der Förderung des Austauschs und der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen ist die Interessenvertretung eine weitere Säule des Kanzler*innenvereins. Dazu pflegt der Vorstand der Vereinigung Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie mit nationalen Wissenschaftsorganisationen wie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Wissenschaftsrat (WR), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem Deutschen Hochschulverband (DHV).