Hochschulmedizin
Der Kanzlerarbeitskreis „Hochschulmedizin“ wurde ins Leben gerufen, als Mitte der 90er Jahre erste Überlegungen in den Ländern zur Verselbständigung der Universitätsklinika entwickelt und konkretisiert wurden. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten des Arbeitskreises stehen alle einer ständigen Veränderung unterliegenden Problemkreise der Hochschulmedizin im Verhältnis der Universitäten und ihrer Medizinischen Fakultäten zu den rechtlich selbständigen Universitätsklinika. In diesem Zusammenhang bewertet der Arbeitskreis unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetzgebung insbesondere die praktische Umsetzung der verschiedenen Organisationsmodelle (Kooperations- und Integrationsmodelle) in den 14 Ländern, in denen die Hochschulmedizin vertreten ist, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Forschung und Lehre in ihrem Verhältnis zur Krankenversorgung. Einen weiteren Schwerpunkt der Befassung im Kanzlerarbeitskreis bilden die komplexen Probleme der Finanzierung der Hochschulmedizin. Auf der Grundlage der von ihm in den Vordergrund gestellten Themenschwerpunkte erarbeitet der Arbeitskreis nicht nur regelmäßig Empfehlungen, sondern organisiert auch im Zusammenwirken mit der AG Fortbildung stetig Fortbildungsveranstaltungen, die in der Regel einen über die Universitäten hinausgehenden Adressatenkreis ansprechen.
Mit Rücksicht auf die besonderen Schnittstellen und Spannungsfelder, die die Hochschulmedizin kennzeichnen, sieht der Arbeitskreis überdies auch mit Blick auf den mittlerweile zwischen dem Medizinischen Fakultätentag und dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands gebildeten Dachverband “Deutsche Hochschulmedizin e.V.“ die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Hochschulrektorenkonferenz und mit der unter der Federführung des Deutschen Hochschulverbandes stehenden „Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin“.
Vor dem Hintergrund dieser besonderen Aufgabenstellung haben - im Gegensatz zu den anderen Kanzlerarbeitskreisen - alle Kanzlerinnen und Kanzler der Medizin führenden Universitäten in Deutschland die Möglichkeit, aktiv in dem Kanzlerarbeitskreis „Hochschulmedizin“ mitzuwirken.


