Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen
Der Arbeitskreis „Arbeitnehmererfinderrecht“ wurde 2003 gegründet; 2005 wurden seine Aufgaben im Rahmen der Neuordnung der Kanzlerarbeitskreise auf der Jahrestagung in Rostock um die Aufgabengebiete „EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen“ erweitert.
Der Arbeitskreis befasst sich
- mit der Verwertung und Nutzung von an den Universitäten gemachten Erfindungen durch Patente und Schutzrechte, insbesondere mit der Umsetzung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in den Hochschulen,
- mit allen Aspekten der unternehmerischen Betätigung von Universitäten. Hierzu zählen allgemeine Fragen der Kooperation von Wirtschaft, Industrie und Universitäten, Unternehmensgründungen aus Universitäten und Beteiligungen sowie Fragen der Besteuerung unternehmerischer Aktivitäten von Universitäten,
- mit der Betreuung der Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie,
- mit der Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union, insbesondere der Forschungsrahmenprogramme, in den Hochschulen,
- der Pflege der Kontakte zu Organisationen der Patentanwälte.


