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Hochschulrechnungswesen und Steuern

Der Arbeitskreis Hochschulrechnungswesen (AK HSReW) befasst sich mit den grundsätzlichen Fragen des Hochschulrechnungswesens und der Besteuerung an den deutschen Universitäten. Der Arbeitskreis versteht sich selbst auch als "Normierungsausschuss" mit der Zwecksetzung, angesichts der auseinander strebenden Entwicklungen in den Bundesländern, rechnungswesenbezogene Empfehlungen für die Gesamtheit der deutschen Universitäten auszusprechen und geeignete Standards zu formulieren. Dabei hat er die jeweils aktuellen Entwicklungen des Handels- und Steuerrechts sowie die interuniversitäre Vergleichbarkeit im Blick. Er erarbeitete insbesondere Empfehlungen für den Übergang zur kaufmännischen Rechnungslegung und begleitet deren Weiterentwicklung. Neben seinen strategischen Aufgaben fördert der Arbeitskreis durch den Erfahrungsaustausch und die Präsentation von vorbildlichen Lösungen die Effizienz der Arbeit der Hochschulverwaltungen im Bereich des Haushaltswesens und der Kosten- und Leistungsrechnung. Ebenso behandelt er auf besonderen Sitzungen aktuelle steuerrechtliche Fragen der Hochschulen.