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Studentenwerke

Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit grundsätzlichen Fragen der Kooperation zwischen den Hochschulen einerseits und den Studentenwerken andererseits. Der Arbeitskreis versteht sich somit als Plattform für die Abstimmung gemeinsamer Ziele und unterschiedlicher Aufgaben von Hochschulen und Studentenwerken. In dem Arbeitskreis werden die gegenseitigen Erwartungen und auch gemeinsame Interessen gegenüber Dritten diskutiert und formuliert. Der Arbeitskreis bereitet in diesem Rahmen auch gemeinsame Veranstaltungen von Studentenwerken und Hochschulen, z. B. mit dem Deutschen Städtetag, vor. Da Studentenwerke in vielen Fällen für mehrere Hochschulen an einem Standort oder in einer Hochschulregion zuständig sind, gehören dem Arbeitskreis neben Kanzlerinnen und Kanzlern der Universitäten auch Kanzler von Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen an. Von Seiten der Studentenwerke wird der Arbeitskreis vom Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks und von Geschäftsführerinnen und Geschäfteführern einzelner Studentenwerke vervollständigt.